Ihnen ist etwas im Unternehmen aufgefallen, das ein Fehlverhalten, einen Regelverstoß oder eine Rechtsverletzung darstellt? Melden Sie es hier!

Die Whistleblower Richtlinie ist im August 2023 in Kraft getreten. Möglicherweise hatten Sie bisher noch keine Berührungspunkte damit. Daher finden Sie die wichtigsten Informationen in den nachfolgenden FAQs aufgelistet:

Wozu dient das Whistleblowing System?
 Das Hinweisgeber_innen-System (Whistleblowing System) ermöglicht die Meldung von Rechtsverletzungen, Verstöße und Fehlverhalten im Unternehmen (Weidinger & Partner GmbH) in einem geschützten Rahmen. 

Wer kann als Whistleblower eine Meldung einreichen?
 Neben Beschäftigten können auch Praktikant_innen, Auszubildende, Selbstständige, Mitglieder_innen leitender Organe, Partner_innen oder (Sub-)Lieferant_innen von Weidinger & Partner mögliche Beobachtungen über das Whistleblowing System melden.

Welche Arten von Hinweisen sollen hier gemeldet werden?
 Hinweise können hinsichtlich (des Verdachts) der Verletzung von Vorschriften u.a. in den Bereichen Umweltschutz, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, Korruption und Geldwäsche gegeben werden. Auch bei Verletzungen von Vorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen sowie rechtswidriger Verschaffung von Steuervorteilen greift das Whistleblower-System.

Welche Arten von Hinweisen sollen hier nicht gemeldet werden?
 Das System ist nicht dafür gedacht, allgemeine Fragen, Feedback oder persönliche Beschwerden anzubringen.

In welchem Umfang werden Hinweisgeber_innen geschützt? 
Das Hinweisgeber_innenschutzgesetz (HSchG) sieht vor, Hinweisgeber_innen vor persönlichen Nachteilen, wie zum Beispiel Suspendierungen, Kündigungen, schlechten Dienstzeugnissen, zu schützen. Der Schutzbereich umfasst auch persönliche Beeinträchtigungen aufgrund des Hinweises wie Mobbing, Diskriminierung, Rufschädigung (insbesondere auf Social Media) oder ähnliches. Die Identität von Hinweisgeber_innen wird geschützt. Auch der Inhalt des Hinweises wird nicht an andere Personen, die nicht in den Bearbeitungsprozess eingebunden sind, weitergegeben. Wir garantierten die vertrauliche Bearbeitung all Ihrer Daten und Angaben unter Einhaltung der geltenden Datenschutzregelungen!

Wer erhält die Meldung?
 Für die Bearbeitung von Hinweisen wurde eine interne Meldestelle eingerichtet. Mitarbeiter_innen, die Informationen entgegennehmen, sind entsprechend geschult und bearbeiten Hinweise unparteilich, unvoreingenommen und unbefangen. Sie sind außerdem hinsichtlich der Weiterverfolgung von Hinweisen weisungsfrei und für den Schutz der Identität von Hinweisgeber_innen verantwortlich.  

Was passiert nach der Meldung?

  • Der Eingang eines Hinweises muss innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich bestätigt werden.
  • Spätestens drei Monate nach Entgegennahme des Hinweises ist dem_der Hinweisgeber_in bekanntzugeben, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden, beabsichtigt sind zu ergreifen oder weshalb der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.

Bitte wenden Sie sich an whistleblowing@weidinger.com!

Um die Bearbeitung Ihrer Angaben zu erleichtern, teilen Sie uns bitte Folgendes mit:

  • Was genau haben Sie beobachtet? (Wann, Wo, Wer war/ist beteiligt, Was ist passiert)
  • In welchem Verhältnis stehen Sie zum Unternehmen? (Mitarbeiter_in, Kund_in, Sonstiges)
  • Gibt es Zeug_innen?
  • Wurde der Vorfall schon an anderer Stelle gemeldet? (Polizei, andere Behörde, ...)
Vielen Dank für Ihr Engagement!